PANDA GmbH
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Allen Verträgen, die wir mit Verbrauchern oder Unternehmern (nachfolgend "Kunde" genannt) schließen, liegen ausschließlich diese Geschäftsbedingungen zugrunde.
Abweichungen bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Werden eigene Bedingungen des Kunden verwendet, so gelten diese nicht, soweit sie unseren eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen widersprechen. Im Falle widersprüchlicher Klauseln gelten die gesetzlichen oder im Einzelfall getroffenen Vereinbarungen.
Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist jede natürliche oder juristische Person, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäftes in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(1) Alle Lieferungen und Leistungen der PANDA GmbH erfolgen nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen, soweit in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist.
(2) Die PANDA GmbH ist berechtigt, sich zur Erbringung von Lieferungen und Leistungen Dritter zu bedienen.
(3) Die Annahme einer Bestellung bei der PANDA GmbH ist verbindlich, soweit sich das Angebot auf vertraglich geschuldete Leistungen bezieht. Abweichungen vom vereinbarten Liefer- oder Leistungsumfang bedürfen der schriftlichen Festlegung. 4.
(4) Die PANDA GmbH ist zu Teilaufträgen und/oder Teilleistungen jederzeit berechtigt, soweit dies für den Vertragspartner zumutbar ist.
(5) Angaben von PANDA GmbH zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie unsere Darstellungen desselben (z.B. Skizzen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen und Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sind zulässig, ebenso die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.
(6) Änderungen der Konstruktion, der Werkstoffwahl, der Spezifikation und der Bauart behält sich die PANDA GmbH auch nach Absendung der Auftragsbestätigung vor, sofern diese Änderungen den Gebrauch des Vertragsgegenstandes nicht beeinträchtigen.
(1) Die Preise gelten für den in der Auftragsbestätigung aufgeführten Liefer- und/oder Leistungsumfang. Zusätzliche oder besondere Leistungen werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich in EURO ab Werk zuzüglich Verpackung, gesetzlicher Mehrwertsteuer und bei Exportlieferungen Zoll sowie Gebühren und anderer öffentlicher Abgaben. Reisekosten werden zusätzlich berechnet, sofern sie nicht ausdrücklich im Preis enthalten sind. Bei Lieferungen und Leistungen außerhalb der EU können im Einzelfall zusätzliche Kosten anfallen, die nicht von der PANDA GmbH, sondern vom Kunden zu tragen sind.
(2) Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, kann die PANDA GmbH im Rahmen der Durchführung eines Auftrages Abschlagszahlungen verlangen, wenn der Auftragswert 20.000 EUR übersteigt. Die Abschlagszahlung beläuft sich auf den Wert der von PANDA GmbH erbrachten und vertraglich geschuldeten Leistungen. Die PANDA GmbH wird über die erbrachten Leistungen per Liste Auskunft geben.
(3) Die PANDA GmbH ist berechtigt, die Preise aufgrund nachgewiesener Kostensteigerungen im Bereich der Produktions-, Entwicklungs- und Lohnkosten angemessen zu erhöhen, wenn die Vertragsgegenstände später als Monate nach Vertragsschluss geliefert oder erbracht werden sollen.
(4) Zahlungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug auf das angegebene Konto der PANDA GmbH unter Angabe der Rechnungsnummer und des Aktenzeichens zu leisten. Skonti werden nicht gewährt, es sei denn, sie sind ausdrücklich schriftlich vereinbart worden.
(5) Im Falle des Zahlungsverzuges ist die PANDA GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank bei Verbrauchern und 8 Prozentpunkten bei Unternehmern zu berechnen. Der Nachweis eines niedrigeren oder höheren Zinsschadens bleibt den Vertragspartnern vorbehalten.
(6) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, wenn die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
(7) Die PANDA GmbH ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Anerkenntnis auszuführen oder zu erbringen, wenn nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Zahlungsfähigkeit des Kunden zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen der PANDA GmbH gegen den Kunden aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis gefährdet wird.
(1) Die Beratungsleistungen werden zu den im jeweiligen Angebot der PANDA GmbH vereinbarten Bedingungen (z.B. Leistungsumfang, Preis, Rechnung, Fälligkeit etc.) erbracht.
(2) Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, behält sich die PANDA GmbH das Recht vor, bei Beratungsleistungen, die länger als ein Jahr dauern, den vereinbarten Preis entsprechend anzupassen, d.h. zu ermäßigen oder zu erhöhen.
(3) Werden vereinbarte Beratungstermine aus Gründen, die die PANDA GmbH nicht zu vertreten hat, nicht mindestens 5 Werktage vor dem Termin abgesagt, behält sich die PANDA GmbH unbeschadet sonstiger Ansprüche vor, 50 % der Höhe des vereinbarten Beratungshonorars in Rechnung zu stellen.
(4) Die Beratungsleistungen der PANDA GmbH erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen auf der Grundlage ihrer Erfahrungen, Entwicklungs- und Forschungsarbeiten. Alle Angaben und Auskünfte über die Verwendbarkeit und Einsatzmöglichkeiten der Waren sind unverbindlich und befreien den Kunden nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen. Bei Unklarheiten wird der Kunde unverzüglich Rücksprache mit der PANDA GmbH halten.
(1) Der Kunde stellt sicher, dass der PANDA GmbH die für die Durchführung des Projekts erforderlichen Unterlagen und Daten rechtzeitig und kostenlos zur Verfügung gestellt werden und dass der PANDA GmbH alle Informationen und alle Vorgänge und Umstände im Zusammenhang mit dem Projekt bekannt werden. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die während der Tätigkeit von PANDA GmbH bekannt werden. Auf Wunsch des Kunden benennt die PANDA GmbH einen Ansprechpartner für die Entgegennahme der in Ziffer 1 genannten Unterlagen, Daten und Informationen.
(2) Der Kunde sorgt auch dafür, dass eine angemessene, für die Durchführung des Projekts erforderliche Infrastruktur bereitgestellt wird. Dazu gehören insbesondere Einrichtungen, Installationen (Hardware, Software, Netzwerke etc.), soweit dies für die ordnungsgemäße Durchführung der Leistungen erforderlich ist.
(1) Die Beschaffenheit der Ware entspricht ausschließlich der in der Produktbeschreibung, Spezifikation und Kennzeichnung der PANDA GmbH dargestellten Zusammensetzung mit der Maßgabe, dass Abweichungen von den Produktspezifikationen zulässig sind, soweit sie unwesentlich oder trotz aller Sorgfalt unvermeidbar sind. Beschaffenheitsangaben sowie sonstige Angaben stellen keine Garantien der PANDA GmbH dar, soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist.
(1) Die Lieferungen erfolgen ab Werk.
(2) Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, sind Fristen und Termine zu beachten:
Von PANDA GmbH in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich feste Fristen oder Termine vereinbart sind. Sofern eine Lieferung vereinbart ist, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten.
Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe des Liefergegenstandes an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten über.
Beanstandungen wegen Transportschäden sind unverzüglich gegenüber dem Transportunternehmen geltend zu machen. Der Abschluss von Fracht- oder sonstigen Versicherungen ist Sache des Auftraggebers.
(3) Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, gilt folgendes:
Ist keine Frist oder kein Termin schriftlich festgelegt, erfolgen die Lieferungen und Leistungen der PANDA GmbH innerhalb einer Frist von 30 Werktagen.
Im Übrigen richten sich die Ansprüche des Kunden nach den Vorschriften der §§ 474 ff. BGB.
Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, gilt für die Abnahme der Lieferung herzustellender oder zu erzeugender beweglicher Sachen (nachstehend: Werk) folgendes:
Der Kunde ist verpflichtet, die Werkleistung gemäß § 640 Abs. 1 BGB abzunehmen. 1 BGB. Vertragsgemäß hergestellte Werkleistungen sind abzunehmen, wenn die Abnahme nicht nach der Natur des Werkes ausgeschlossen ist. Der Kunde darf die Abnahme nicht wegen unerheblicher Mängel verweigern. Unerheblich ist ein Mangel, wenn es dem Kunden zumutbar ist, die Leistung dem Grunde nach als vertragsgemäß anzunehmen. Das Recht des Auftraggebers nach § 634 BGB bleibt unberührt.
Ein Werk gilt auch dann als abgenommen, wenn die PANDA GmbH dem Kunden nach Fertigstellung des Werkes eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt hat und der Kunde nicht innerhalb dieser Frist die Abnahme unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert hat.
Die Inbetriebnahme oder Nutzung des Werkes oder von Teilen davon gilt als Abnahme.
Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, richten sich seine Ansprüche nach den §§ 474 ff BGB. Der Anspruch auf Schadensersatz ist ausgeschlossen, es sei denn, er beruht auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor. Das gleiche gilt, wenn eine Beschaffenheitsgarantie übernommen oder ein Mangel arglistig verschwiegen wurde.
Ist der Kunde ein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, steht ihm grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu. Weitere Informationen zu diesem Widerrufsrecht finden Sie in der Widerrufsbelehrung der PANDA GmbH. Das Widerrufsrecht besteht nicht beim Kauf von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Kunden maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind. Ferner gilt das Widerrufsrecht nicht für Kunden, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses keinem EU-Mitgliedsstaat angehören und deren alleiniger Wohnsitz und Lieferadresse außerhalb der Europäischen Union liegt.
Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, leisten wir Gewähr für etwaige Mängel nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:
i) Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Gefahrübergang mit der nach den Gegebenheiten gebotenen Gründlichkeit auf offensichtliche Mängel zu untersuchen. Dabei erkennbare Mängel sind der PANDA GmbH unverzüglich, spätestens 14 Tage nach Erhalt, schriftlich anzuzeigen. Nach Ablauf dieser Frist verjähren alle Ansprüche wegen solcher Mängel (Verjährungsfrist). Im Übrigen beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr.
ii) Die PANDA GmbH ist zur Nacherfüllung berechtigt, und zwar nach ihrer Wahl durch Rücknahme der mangelhaften Ware und Austausch gegen eine mangelfreie Ware oder durch Beseitigung des Mangels.
iii) Sofern sich nicht aus der Art der Sache, des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt, gilt die Nachbesserung nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen. In diesem Fall kann der Kunde Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
iv) Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, sie stehen im Zusammenhang mit der Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von PANDA GmbH. Gleiches gilt, wenn ein Mangel von PANDA GmbH im Hinblick auf eine Beschaffenheitsgarantie übernommen wurde oder im Falle des arglistigen Verschweigens.
v) Gibt der Kunde die mangelhafte Ware nach Aufforderung nicht an PANDA GmbH oder an von PANDA GmbH beauftragte Dritte heraus, so ist PANDA GmbH berechtigt, die Nacherfüllung zu verweigern und darüber hinaus Ersatz der Aufwendungen und sonstigen Vermögensschäden zu verlangen, die PANDA GmbH durch die Nichtfreigabe entstehen.
Die PANDA GmbH haftet, außer in Fällen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für unsere Erfüllungsgehilfen.
(1) Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, bleiben alle gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung der Kaufpreisforderung Eigentum der PANDA GmbH.
(2) Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, so gilt folgendes:
Alle gelieferten Waren bleiben Eigentum der PANDA GmbH bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der künftig entstehenden und bedingten Forderungen, sowie der später abgeschlossenen Verträge. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Kunden eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt und die Weiterveräußerung nur unter der Bedingung gestattet, dass der Kunde von seinen Abnehmern Bezahlung erhält oder den Eigentumsvorbehalt aufrechterhält, bis der Kunde seine Zahlungsverpflichtung erfüllt hat.
Veräußert der Kunde den Liefergegenstand, so tritt er hiermit schon jetzt die aus der Veräußerung entstehenden künftigen Forderungen gegen seine Kunden mit allen Nebenrechten - einschließlich etwaiger Saldoforderungen - sicherungshalber an die PANDA GmbH ab.
Wird der Liefergegenstand zusammen mit anderen Gegenständen weiterverkauft, so tritt der Kunde mit Vorrang vor der übrigen Forderung denjenigen Teil des ersten Ranges an PANDA GmbH ab, der der Höhe nach dem Preis des Liefergegenstandes von PANDA GmbH entspricht.
Wird der von PANDA GmbH gelieferte Gegenstand mit anderen, PANDA GmbH nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, umgebildet oder vermischt, so erwirbt PANDA GmbH das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des gelieferten Gegenstandes zu dem der neu entstandenen Sache.
(1) Die PANDA GmbH bleibt Inhaberin bestehender Urheberrechte, Erfindungen und sonstiger geistiger Eigentumsrechte (ältere Schutzrechte).
(2) Erfindungen, die bei der Ausführung von Aufträgen durch Mitarbeiter der PANDA GmbH und durch von der PANDA GmbH beauftragte Dritte gemacht werden, gehören der PANDA GmbH. Darüber hinaus gewährt die PANDA GmbH an patentfähigen Arbeitsergebnissen, die im Rahmen von Projekten entstehen, nur dann Verwertungsrechte, wenn eine gesonderte vertragliche und schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
(3) Erfindungen, die von Mitarbeitern der PANDA GmbH und des Kunden im Rahmen der Auftragsdurchführung gemeinsam gemacht werden, sowie diesbezüglich erteilte Schutzrechte stehen beiden Vertragspartnern wechselseitig zu.
(4) Kennzeichnungen, die auf den Urheber hinweisen, dürfen nicht entfernt, zerstört oder in anderer Weise verwendet werden.
(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der jeweils übermittelnden Partei an Dritte weiterzugeben und nur für den vereinbarten Zweck zu verwenden. Ferner dürfen die vertraulichen Informationen nicht für eigene Zwecke der empfangenden Partei verwendet werden. Die betroffenen Parteien treffen alle erforderlichen Vorkehrungen, um zu verhindern, dass Unbefugte Zugang zu vertraulichen Informationen erhalten.
(2) Vertrauliche Informationen" im Sinne dieser AGB sind alle Informationen, insbesondere in schriftlicher, technischer, bildlicher oder mündlicher Form, die von der offenlegenden Partei als vertraulich bezeichnet werden oder die aufgrund ihrer Art oder Umstände oder der Art und Weise ihrer Offenlegung offensichtlich vertraulicher Natur sind, insbesondere Unterlagen, Entwürfe, veredeltes Datenmaterial, grafische Darstellungen, technisches Know-how, Briefe, elektronisch übermittelte Dokumente, E-Mails usw., die die empfangende Partei direkt oder indirekt von der offenlegenden Partei erhalten hat.
(3) Eine Information wird nicht als vertraulich eingestuft, wenn sie bekannt war:
- der Vertragspartei vor dem Erhalt bekannt war,
- war der Öffentlichkeit allgemein bekannt,
- der Öffentlichkeit nach Erhalt zugänglich gemacht wurde, ohne dass der Vertragspartner dies zu vertreten hat, oder
- dem Vertragspartner von Dritten rechtmäßig zur Verfügung gestellt wurde.
(4) Im Falle einer Verletzung der Verpflichtungen aus diesem Vertrag trägt die verletzende Partei die Beweislast für das Vorliegen dieser Tatsachen.
(5) Die Verpflichtungen dieser Klausel gelten für beide Vertragsparteien auch nach Beendigung des Auftrags uneingeschränkt.
(6) Der Auftraggeber erkennt die Notwendigkeit der Präsentation aktueller und früherer Projekte der PANDA GmbH im Rahmen von wissenschaftlichen Vorträgen und Veröffentlichungen der PANDA GmbH oder von ihr beauftragter Dritter an. Soweit die Zustimmung des Auftraggebers erforderlich ist, ist diese mindestens 1 Monat vor einer Veröffentlichung durch PANDA einzuholen.
(7) Entwürfe, Konstruktionen oder sonstige Vorlagen der PANDA GmbH oder ihrer Unterlieferanten bleiben Eigentum der PANDA GmbH, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Sie dürfen nicht für andere als die vereinbarten Zwecke verwendet werden und sind der PANDA GmbH nach Erfüllung des Vertrages bzw. nach Abschluss des Projektes unverzüglich zurückzugeben.
Alle Ereignisse und Umstände, deren Eintritt außerhalb des Einflussbereiches von PANDA GmbH liegen, wie z.B. Naturereignisse, Krieg, Arbeitskämpfe, Betriebsstörungen durch Explosions- oder Feuerschäden, hoheitliche Anordnungen, befreien PANDA GmbH für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen. Dauern solche Ereignisse länger als drei Monate an, ist PANDA GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Ist der Kunde Unternehmer, so ist für alle Streitigkeiten aus dem mit dem Kunden begründeten besonderen Rechtsverhältnis - einschließlich Wechsel- und Scheckklagen - das Landgericht Hamburg zuständig. Ist der Kunde Unternehmer, ist Erfüllungsort für unsere Lieferungen und Leistungen stets der Geschäftssitz der PANDA GmbH in Hamburg.
Verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung ist die PANDA GmbH, Zeughausmarkt 33, 20459 Hamburg, Deutschland.
Die PANDA GmbH verarbeitet personenbezogene Daten zur Auftragsabwicklung sowie für eigene Marketingzwecke, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Interessen Dritter werden mit der Datenverarbeitung nicht verfolgt, eine Datenübermittlung in Länder außerhalb der EU ist nicht vorgesehen. Empfänger der Daten sind unsere IT- und Dienstleistungsunternehmen sowie Versender zum Zwecke der Vertragsabwicklung und die Erteilung von Auskünften (z.B. Bonitätsauskünfte) zum Zwecke der Bonitätsprüfung bei Kunden, die nicht zur Vorkasse verpflichtet sind (z.B. Kauf auf Rechnung, Lastschriftverfahren). Die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung ergibt sich aus Art. 6 Abs.. 1 VO (EU) 2016/679 (DS-GVO). Es besteht keine Pflicht zur Bereitstellung der Daten im Auftrag des Kunden, sie ist jedoch für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten erforderlich. Ausführliche Informationen zur Datenverarbeitung, insbesondere zu den Rechten als Betroffener, finden Sie in unserer Datenschutzerklärung wie oben unter der Rubrik "Datenschutz" beschrieben.
Für alle Rechtsbeziehungen mit uns gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gültig ab: Dezember 2018